Batterieverordnung

Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer auf folgendes hin: Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Du bist als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.


Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder bei Rücknahmestellen (Drogeriemärkte, Verbrauchermärkte, etc.) unentgeltlich abgegeben werden. Werden Batterien an uns übersandt, so ist die Rücksendung unter Angabe des Absenders und einer Kontakt-Emailadresse ausreichend zu frankieren.

Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen.

Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten:
"Cd" (Cadmium), "Li" (Lithium) / "Li-Ion" (Lithium-Ionen), "Ni" (Nickel), "Mh" (Metallhydrid),
"Pb" (Blei), "Zi" (Zink), "Hg" (Quecksilber).